Anwendbarkeit der AGB
1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierphysiotherapie Luchmann – Barbara Luchmann (im Nachfolgenden „Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin“ genannt) als Tierphysiotherapeutin /
Tierakupunkteurin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Behandlungsvertrag
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin/ Tierakupunkteurin, die Physiotherapie / Akupunktur auszuüben, annimmt und sich an die
Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
4. Die Tierphysiotherapeutin/ Tierakupunkteurin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie / Akupunktur
zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
5. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin über die anwendbaren Methoden und
deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tierphysiotherapeutin /
Tierakupunkteurin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
6. In der Regel werden von der Tierphysiotherapeutin/ Tierakupunkteurin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden
sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht
gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
7. Die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Mitwirkung des Tierhalters
8. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt
oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie,
verursacht werden.
9. Tiere die an Weiterbildungen/Seminaren teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Weiterbildungen/Seminare gilt die gesetzliche
Leinenpflicht.
10. Die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des
Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.
11. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der
Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
Honorierung der Tierphysiotherapeutinen / Tierakupunkteurin
12. Die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin und
Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
13. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor
Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
14. Die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die Mahngebühr beträgt 5,00€.
15. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch
genommen. Diese Kosten trägt der Tierhalter.
16. Vermittelt die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin berechtigt,
die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind
diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die
Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu
machen.
17. Lässt die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare der
Tierphysiotherapeutin/ Tierakupunkteurin.
Fahrtkosten
18. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
Gebühren
19. Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
Haftung
20. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller
Höhe. Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen.
Vertraulichkeit der Behandlung
21. Die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des
Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen
ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Wenn die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht
bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 21 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der
Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
22. Die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch
nicht herausverlangen.
23. Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der
Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte
befinden.
24. Handakten werden von der Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin 10 Jahre nach der letzten Behandlung vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten
für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
Rechnungsstellung
25. Nach Abschluss der Behandlungsphase kann auf Wunsch eine Rechnung erstellt werden. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Tierphysiotherapeutin/ Tierakupunkteurin,
den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten
ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen
werden kann.
Meinungsverschiedenheiten
26. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich
der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Hausbesuche / Termine
27. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Email, WhatsApp oder telefonisch von der Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin bestätigt wurden.
28. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin ist nicht verpflichtet, diese
selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.
29. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter/ Tierbesitzer mit der Hälfte des
Betrags in Rechnung gestellt.
30. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine
Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
Seminare/Vorträge/Veranstaltungen
31. Die Anmeldung zu Seminaren/Vorträgen muss schriftlich per Brief, Email oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bis 7 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt bis
14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers werden 50% der Kursgebühren berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann allerdings ein
Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet.
32. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist wird der Teilnehmer
benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden.
33. Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.
Urheberrecht
34. Die Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind
urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin unzulässig und
strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge der Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin. Ebenso
dürfen Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen, o.ä. der Tierphysiotherapeutin / Tierakupunkteurin, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Tierphysiotherapeutin /
Tierakupunkteurin, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Haftungsausschluss
35. Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Seminaren/Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/dem Übungsgelände des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden. Während der Veranstaltungen/Seminaren/Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu befolgen.
Datenschutz
36. Es gelten die Richtlinien der DSGVO, welche unter der Rubrik "Datenschutz" auf der Website eingesehen werden können.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
37. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Salvatorische Klausel
38. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die
ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Tierphysiotherapie Luchmann
Stand Mai 2025
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